Januar
2025

Mutterschutz nach Fehlgeburten

Der Bundestag hat einstimmig entschieden, dass Frau­en, die ab der 13. Schwan­ger­schafts­wo­che eine Fehl­ge­burt er­lei­den, künf­tig An­spruch auf Mut­ter­schutz haben sollen. 

Das Mutterschutzgesetz schützt Frauen vor und nach der Entbindung eines Kindes. Grundsätzlich besteht Anspruch auf Mutterschutz sechs Wochen vor  und acht Wochen nach der Entbindung. In dieser Zeit erhalten Frauen Mutterschaftsleistungen, die den vollen Lohn vor der Schwangerschaft ersetzen. Die Berufstätigkeit darf ruhen.

Für Fehlgeburten galt die Mutterschutzfrist bislang nicht. 

Als Fehlgeburt gilt  das vorzeitige Ende einer Schwangerschaft bis zur 24. Schwangerschaftswoche. Bislang mussten sich Frauen, die eine Fehlgeburt erleiden, krankschreiben lassen, um sich von diesem Schicksalsschlag zu erholen. Mutterschaftsleistungen erhielten Frauen nur für den Fall, dass ein vorzeitiges Ende der Schwangerschaft nach der 23. Schwangerschaftswoche eintrat.

Das wird sich mit dem neuen Mutterschutzanpassungsgesetz ändern. 

Das gilt künftig bei Fehlgeburten

Für den Mutterschutz wird es eine zeitliche Staffelung geben. Je weiter die Schwangerschaft fortgeschritten ist, desto länger ist die Mutterschutzfrist im Fall einer Fehlgeburt. 

Bei einer Fehlgeburt ab der 13. Woche sind zwei Wochen Mutterschutz vorgesehen, ab der 17. Schwangerschaftswoche sechs Wochen. Kommt es  ab der 20. Schwangerschaftswoche zur Fehlgeburt, können Frauen künftig acht Wochen lang beruflich pausieren. Auch der Anspruch auf Mutterschaftsleistungen wird ausgeweitet. Die Bezugsdauer richtet sich ebenfalls nach den genannten Staffelungszeiträumen.

Die Neuregelung gilt auch für selbstständige Frauen, die gesetzlich krankenversichert sind. Für privat Versicherte steht eine Regelung noch aus. 

Ist die Mutterschutzfrist zwingend einzuhalten?

Jede Frau kann selbst entscheiden, ob sie nach der Fehlgeburt arbeiten möchte oder nicht. Die Mutterschutzfrist ist nicht zwingend und steht zur Disposition der Frau.

 


 

Die Regelungen treten zum 1. Juni 2025 in Kraft. 

Schätzungen zufolge finden jährlich etwa 90.000 Fehlgeburten statt. Den Großteil der Fehlgeburten erleiden Frauen bis zur 12. Schwangerschaftswoche. Für diesen Zeitraum ist kein Mutterschutz vorgesehen.

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