Arbeitgeber bewerten

Frust ablassen durch negative an­ony­me On­line-Be­wer­tung des Ar­beit­ge­bers, das wollte sich eine Arbeitgeberin nicht mehr gefallen lassen. Zu Recht wie das OLG Hamburg nun urteilte.

kununu ist eine Internet-Plattform, über die Arbeitgeber:innen in verschiedenen Kategorien anonym bewertet werden können. Über fünf Millionen Bewertungen zu über einer Million Unternehmen finden sich dort bereits. Eine Arbeitgeberin zweifelte die Echtheit einer ihrer negativen Bewertung an und klagte auf Löschung. kununu hatte zuvor lediglich die anonymisierten Nachweise der Bewertenden vorgelegt und damit die Echtheit belegt. Bislang mussten daher Arbeitgeber:innen ungerechtfertigte negative Bewertungen einfach hinnehmen.

Nach der Eilentscheidung des OLG Hamburg muss kununu nun bei einer konkreten Beanstandung die Echtheit der Bewertungen prüfen. Dabei muss die Anonymität der bewertenden Person aufgehoben werden und bei anhaltenden Zweifeln an der Echtheit die Bewertung gelöscht werden. Der Datenschutz sei hier zweitrangig, da in Zeiten des Fachkräftemangels solche Bewertungen enorm wichtig für den Ruf eines Unternehmens sein können. Arbeitnehmer:innen müssen ihre Bewertungen daher wahrheitsgemäß verfassen, sonst drohen ihnen rechtliche Konsequenzen. 

OLG Hamburg, Beschluss vom 08.02.2024 - 7 W 11/24

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Februar
2024

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